Verhaltenskodex für Gutachter und
Sachverständige des DGSV u. BDSF

Verhaltenskodex für Gutachter und
Sachverständige des DGSV

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV handelt als unabhängige Person und arbeitet in eigenerVerantwortung.

Das Verhalten und die Berufsausübung müssen grundsätzlich so sein, dass dem Ansehen von geprüften und/oder zertifizierten Gutachtern/Sachverständigen des DGSV nicht geschadet wird.
 

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet, seine Gutachten nach bestem Wissen und
Gewissen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
Ver
ordnungen und Anweisungen anzufertigen.
 

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat sich in seiner Tätigkeit sowohl im Auftrag eines
Gerich
tes, einer Verwaltungsbehörde als auch eines privaten Auftraggebers sachlich, fair und unparteiisch
zu verhalten.

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet seine Tätigkeit vertraulich auszuüben. 
Alle Dokumente, elektronische oder personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dem
entsprechend aufzubewahren (Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Bankgeheimnis
öffentlich-rechtlich, strafrechtlich oder unternehmensintern). Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die
ihm durch die Arbeit als Gutachter/Sachverständiger zugänglich geworden sind, sind verantwortungs
voll und vertraulich zu behandeln.

Sie dürfen in der Öffentlichkeit weder verwertet noch offenbart werden.
Auftragsbezogene Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Auftragsende an den
Auftraggeber zurückgegeben.
 
Alle Angaben, Beobachtungen und Erkenntnisse, die im Zuge eines Gutachtens gemacht werden,
müssen der Wahrheit entsprechen und objektiv nachprüfbar sein. Sie dürfen keine vertragliche oder
gesetzliche Verschwiegenheitspflicht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Bei Beauftragung des Gutachters/Sachverständigen hat dieser sachlich und ehrlich zu prüfen, ob der
Auftrag seinen Kompetenzen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, und der Auftrag seine
fachlichen Kompetenzen übersteigen, hat er den Auftrag abzulehnen. Eine Empfehlung an einen
fachkundigen Kollegen ist erwünscht.

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat weder für sich noch für andere Personen
Zuwendungen oder Vergünstigungen vom Auftraggeber, von den Parteien oder einem Beteiligten zu fordern
oder anzunehmen.

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet sich ständig auf seinem Fachgebiet
weiterzubilden.

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat gegenüber anderen Gutachtern und
Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten.

Der Gutachter/Sachverständige   des   DGSV verpflichtet sich nicht in unfairer oder unlauterer Weise
am Markt aufzutreten und zu werben.

Der Gutachter/Sachverständige des DGSV haftet selbst für die werbliche Nutzung, der vom DGSV zur
Verfügung gestellten Signete (z.B. DGSV Logo, Siegel, Stempel, Bezeichnungen etc.).
Sämtliche Hinweise auf die Mitgliedschaft geschehen auf eigene Verantwortung und nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen.

Der DGSV haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied durch die Nutzung, Beendigung der
Nutzung, ein Verbot der Nutzung oder ein Entzug der Nutzungsrechte entstehen.

Stand des Verhaltenskodex für Gutachter und Sachverständige des DGSV : April 2016
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