Abrechnung von Sachverständigenleistungen gem. JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) Art der Leistung - Abrechnung nach § xxx der JVEG
Die gesamte Gebührenordnung ist einzusehen unter: www.gesetze-im-internet.de/jveg
Aktenstudium Vergütung gemäß Honorargruppe/ Stunden Ausarbeitung des Gutachtens Vergütung gem. §12 Abs. 1 Satz 3 Abschreiben des Gutachtens Vergütung gem. §12 Abs. 1 Satz 3 Diktat und Anfertigen des Gutachtens Vergütung gemäß Honorargruppe/ Stunden Helfer Vergütung gem. §12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Eigene Untersuchungen Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Fahrtkosten Ortstermin Vergütung gem. §5 Fahrtkosten Gerichtstermin Vergütung gem. §5 Fotos Vergütung gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 Telefonate und Abklärungen zum Sachverhalt Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Recherchearbeiten Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Studium von Fachliteratur Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Korrespondenz allgem.(Ladung Ortstermin etc.) Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Korrespondenz mit dem Gericht Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Telefon und Portokosten Vergütung gem. §12 Abs. 1 Satz 1 Materialien für Untersuchungen (z.B. Labor) Vergütung gem. §12 Abs. 1 Satz 1 Wahrnehmung eines Ortstermins Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden Wahrnehmung eines Gerichtstermins Vergütung gemäß Honorargruppe / Stunden
Mangelnde Sicherheit, ein Dauerthema! So weit darf es erst gar nicht kommen. Regelmäßige Wartung durch geschultes Fachpersonal verhindern schwere Verletzungen oder gar schlimmeres. Gerade im öffentlichen zugänglichen Bereich muss immer mit NICHT unterwiesenen Personen gerechnet werden. Da darf nicht am falschen Ende gespart werden, gute und sichere Arbeit kostet Geld, Fachpersonal muss laufend geschult werden, auch dies kostet die Betriebe järhlich mehrere tausend Euro, hinzu kommt das richtige Werkzeug, geprüfte Messgeräte mit aktueller Eichung sind ein MUSS.