Verhaltenskodex für Gutachter und Sachverständige des DGSV u. BDSF
Verhaltenskodex für Gutachter und Sachverständige des DGSV
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV handelt als unabhängige Person und arbeitet in eigenerVerantwortung.
Das Verhalten und die Berufsausübung müssen grundsätzlich so sein, dass dem Ansehen von geprüften und/oder zertifizierten Gutachtern/Sachverständigen des DGSV nicht geschadet wird.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet, seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen anzufertigen.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat sich in seiner Tätigkeit sowohl im Auftrag eines Gerichtes, einer Verwaltungsbehörde als auch eines privaten Auftraggebers sachlich, fair und unparteiisch
zu verhalten.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet seine Tätigkeit vertraulich auszuüben. Alle Dokumente, elektronische oder personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dem entsprechend aufzubewahren (Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Bankgeheimnis öffentlich-rechtlich, strafrechtlich oder unternehmensintern). Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm durch die Arbeit als Gutachter/Sachverständiger zugänglich geworden sind, sind verantwortungs voll und vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen in der Öffentlichkeit weder verwertet noch offenbart werden. Auftragsbezogene Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Auftragsende an den Auftraggeber zurückgegeben.
Alle Angaben, Beobachtungen und Erkenntnisse, die im Zuge eines Gutachtens gemacht werden, müssen der Wahrheit entsprechen und objektiv nachprüfbar sein. Sie dürfen keine vertragliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflicht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
Bei Beauftragung des Gutachters/Sachverständigen hat dieser sachlich und ehrlich zu prüfen, ob der Auftrag seinen Kompetenzen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, und der Auftrag seine fachlichen Kompetenzen übersteigen, hat er den Auftrag abzulehnen. Eine Empfehlung an einen fachkundigen Kollegen ist erwünscht.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder Vergünstigungen vom Auftraggeber, von den Parteien oder einem Beteiligten zu fordern oder anzunehmen.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV ist verpflichtet sich ständig auf seinem Fachgebiet weiterzubilden.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV hat gegenüber anderen Gutachtern und Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV verpflichtet sich nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben.
Der Gutachter/Sachverständige des DGSV haftet selbst für die werbliche Nutzung, der vom DGSV zur Verfügung gestellten Signete (z.B. DGSV Logo, Siegel, Stempel, Bezeichnungen etc.). Sämtliche Hinweise auf die Mitgliedschaft geschehen auf eigene Verantwortung und nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen.
Der DGSV haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied durch die Nutzung, Beendigung der Nutzung, ein Verbot der Nutzung oder ein Entzug der Nutzungsrechte entstehen.
Stand des Verhaltenskodex für Gutachter und Sachverständige des DGSV : April 2016